Physiotherapie (Krankengymnastik)
Die allgemeine krankengymnastische Behandlung orientiert sich an den Beschwerden und den Funktions-bzw. Aktivitätseinschränkungen bestimmter Körperfunktionen.
Auf der Grundlage der ärztlichen Diagnose und Verordnung wird zunächst ein Behandlungsplan erstellt.
Je nach Art des individuellen Beschwerdebildes kommen verschiedene Techniken und Übungen wie beispielsweise gezielte Kräftigung bestimmter Muskelpartien, Erweiterung des Bewegungsausmaßes in bestimmten Gelenken durch passive und aktive Dehnungsübungen sowie spezifische Techniken zur Schmerzreduzierung zum Einsatz. Üblicherweise dauert eine Behandlung 20 Minuten bei ein bis zwei Behandlungen pro Woche.
Bei welchen Krankheitsbildern ist Krankengymnastik indiziert?
Krankengymnastische Behandlungen werden u.a. bei folgenden Erkrankungen verordnet:
Degenerative und unfallbedingte Verletzungen und Dysfunktionen des Bewegungsapparates wie z.B. Muskelzerrungen, Band- und Sehnenrupturen, Wirbelsäulen- und Bandscheibenerkrankungen, Knochenbrüche, Gelenkarthrosen und Gelenkblockaden
Akute und chronische Schmerzzustände nach Unfällen und oder operativen Eingriffen
Neurologische Erkrankungen mit akuten und chronischen Funktionseinschränkungen wie z.B. Ischalgie, Bandscheibenvorfall, Multiple Sklerose, Schlaganfall, M. Parkinson Erkrankung innerer Organe wie z.B. Herz- und Lungenerkrankungen, Asthma, Rehabilitation nach Herzinfarkt